Ausbildung Datenschutzbeauftragter

Seminare zum Thema Datenschutz

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

Seminargebühr:

1700,00€
200,00€ Prüfung
alle Preise zzgl. MwSt.

Seminardauer

3 Tage

Teilnehmer

min. 3
max. 15

Event Detail Image

Einleitung

Mit dem am 25.05.2018 erfolgten Übergang zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ergeben sich für Unternehmen branchenübergreifend zahlreiche neue Anforderungen an das betriebliche Datenschutzmanagement.

In der heutigen digitalisierten Welt ist der Datenschutzbeauftragte eine Schlüsselfigur, die eine zentrale Rolle im Schutz personenbezogener Daten und in der Einhaltung von Datenschutzgesetzen spielt. Der Aufgabenbereich eines Datenschutzbeauftragten umfasst nicht nur die Überwachung der Datenverarbeitung und die Sicherstellung der Compliance mit der DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter und die Beratung der Geschäftsführung in allen Datenschutzfragen.

Dieses Seminar ist speziell konzipiert für neue und bereits bestellte Datenschutzbeauftragte, die ihre Grundkenntnisse vertiefen möchten, sowie für zukünftige und derzeit tätige externe oder interne Datenschutzbeauftragte, die eine fundierte Ausbildung benötigen, um ihre verantwortungsvollen Aufgaben effektiv ausführen zu können. IT-Fachleute, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen, finden in diesem Seminar die erforderlichen rechtlichen und praktischen Kenntnisse, um Datenschutzstrategien erfolgreich umzusetzen.

Zudem profitieren Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft von diesem Seminar, indem sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Bedeutung des Datenschutzes in verschiedenen Geschäftsprozessen erlangen und lernen, wie Datenschutzmaßnahmen als integraler Bestandteil der Unternehmensführung implementiert werden können. Die Teilnahme an diesem Seminar versetzt Sie in die Lage, Datenschutz nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern als strategischen Vorteil in Ihrem Unternehmen zu sehen und umzusetzen.

Indem Sie dieses Seminar besuchen, stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind, sondern auch bestens vorbereitet sind, um Datenschutzanforderungen proaktiv zu managen und das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu stärken.

Themen

Überblick Seminarinhalte - erster Seminartag

Der erste Tag unserer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten legt den Grundstein für Ihr Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir beginnen mit einer Einführung in die Grundprinzipien des Datenschutzes, gefolgt von einer detaillierten Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Am Nachmittag konzentrieren wir uns auf die Rechte der betroffenen Personen und die Pflichten des Datenschutzbeauftragten, einschließlich praktischer Übungen zur Umsetzung dieser Kenntnisse in realen Szenarien.

  • Heranführen an das Lesen von Gesetzen und Verordnungen
  • Basis des Datenschutzes in Europa
    • Allgemeines
    • Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
    • Der nationale Gesetzgeber
    • Die Europäische Union
      • Datenschutz als europäisches Grundrecht
      • die „Datenschutz—Richtlinien"
      • Regelungsbedarf durch Verordnung
      • die Umsetzung des Gesetzesvorhabens - Wird 4 Stunden bearbeitet
  • die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
    • allgemeine Betrachtung
    • die wichtigsten Modernisierungsaspekte
      • Marktortprinzip
      • Recht auf Vergessen werden
      • Recht auf Datenübertragbarkeit
      • privacy by design/privacy by default
      • Verpflichtung zur Bestellung betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter
      • Datenschutzfolgenabschätzung
      • Selbstregulierung und Zertifizierung
      • effektive Durchsetzung des Datenschutzrechtes
      • zivilrechtliche Haftung für immaterielle Schäden
      • bessere Kontrolle über Datenübermittlung aus der EU an Behörden und Gerichte in Drittstaaten
      • bessere Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa
      • Beibehaltung der Zweckbindung im bisher gültigen Umfang
      • neue Anforderungen zur Einwilligung
      • ausdrückliche Regelung des Grundsatzes der Datensparsamkeit
      • wirksame Begrenzung der Profilbildung
      • unklare Stellung des Auftragsverarbeiters
    • Mehr oder weniger Aufwand durch Transparenz?
      • erweiterte Dokumentations- und Nachweisregelungen
      • Selbstregulierung durch Datenschutz- und Verhaltensregelungen und Zertifizierung
    • Datensicherheit
    • Änderungen in den Zuiässigkeitsregelungen
    • Nicht alles ist geregelt
    • Das BDSG als nationales DS-GVO-Begieitgesetz
      • Allgemeines
      • Regelung der Schwerpunkte des BDSG
      • Die Datenschutzgesetze der Bundesländer
  • Fazit
Themen

Überblick Seminarinhalte - zweiter Seminartag

Am zweiten Tag unserer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten vertiefen wir Ihr Wissen mit spezifischen Modulen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit. Der Morgen ist dem Datenschutzmanagement und der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen in verschiedenen Geschäftsprozessen gewidmet. Nachmittags behandeln wir fortgeschrittene Themen wie die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und das Management von Datenpannen. Praxisnahe Fallstudien und Gruppenarbeiten helfen dabei, das Gelernte zu festigen und auf komplexe Situationen anzuwenden.

  • Einführung
    • Das Ziel des Datenschutzes
    • Datenschutz und Datensicherheit
    • Der sachliche Schutzbereich der DS—GVO (Art. 2 DS-GVO)
    • räumlicher Geltungsbereich (Art. 3 des DS-GVO)
    • Der Verantwortliche als Adressat der Verordnung (Art. 3 DS-GVO)
    • Der Auftragsverarbeiter als Adressat der Verordnung
    • Die bei der Datenverarbeitung Beschäftigten eis Adressat der Verordnung
    • Prinzipien der Datenverarbeitung
    • Die sieben Grundregeln der DS-GVO
    • Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
    • Erfüllen der Rechenschaftspflicht durch Dokumentation
  • Die Datenschutz-Grundverordnung
    • Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
    • Allgemeine Zulässigkeitstatbestände (Art. 6 DS-GVO)
      • Die Einwilligung (Art. 7 DS—GVO)
      • Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
      • Erfüllung von Rechtspflichten
      • Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
      • lnteressenabwägung
      • Weiterverarbeitung
    • Zulässigkeitstatbestände nach BDSG
      • Wegfall von speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen
      • die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach DS-GVO und BDSG
      • Daten über Straftaten (Art. 10 DS-GVO)
      • Das Verbot automatisierter Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
      • Verarbeitung von Beschäftigtendaten
      • Datenübermittlungen an Drittländer (Art. 44 ff. DS-GVO)
      • Videoüberwachung
    • Transparenzvorgaben
      • Informationen bei der Datenerhebung (Art. 12 ff. DS-GVO)
        • Grundlagen der lnformationserteilung
        • Gestufte Informationen
      • Datenerhebung bei Betroffenen und bei Dritten (Art. 13 und 14 DS-GVO)
        • Datenverarbeitung
        • Verarbeitungsrahmen
        • Weitergabe und Auslandsbezug
        • Betroffenenrechte
        • Spezifikation der Pflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO durch das BDSG
        • Informationen in besonderen Verarbeitungssituationen
      • Zeitpunkt der Information
      • Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO)
      • Information bei Datenschutzpannen (Art. 33, 34 DS-GVO)
Themen

Überblick Seminarinhalte - dritter Seminartag

Der dritte und letzte Tag unserer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten konzentriert sich auf die Anwendung und Überwachung von Datenschutzrichtlinien sowie auf die Kommunikation und Schulung innerhalb des Unternehmens. Am Vormittag erforschen wir, wie Datenschutzstrategien effektiv implementiert und überwacht werden können, einschließlich der Nutzung technologischer Tools zur Datenschutzverwaltung. Am Nachmittag stehen interne Schulungen und Bewusstseinsbildung im Fokus. Wir schließen das Seminar mit einer abschließenden Bewertung und einer offenen Diskussionsrunde ab, in der Teilnehmer ihre Fragen klären und Feedback geben können. Der Tag endet mit der Zertifizierungsprüfung, die Ihr Wissen bestätigt und Sie offiziell als Datenschutzbeauftragten auszeichnet.

  • Rechte des Betroffenen/Korrekturpflichten
    • Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
    • Recht auf Löschen ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DS-GVO)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
    • Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DS-GVO)
    • Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
  • Datenschutzorganisation
    • Übersicht zu speziellen Anforderungen an die Datenschutzorganisation
    • Verfahren/Verarbeitung Einführung oder Änderung
    • Auftragsverarbeitung — Einbinden von Dienstleistern
    • Auftragsverarbeitung - Anforderungen an den Dienstleister
    • Verpflichtung und Schulung
    • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Datensicherheit
    • Allgemeines
    • Angemessene Sicherheitsmaßnahmen
    • Sichere Prozessgestaltung
  • Kontrolle zur Gewährleistung des Datenschutzes im Betrieb
    • Das Kontrollsystem
    • Der Datenschutzbeauftragte
    • Die Aufsichtsbehörden
    • Instrumente der Selbstregulierung
  • Sanktionen bei Datenschutzverstößen und deren Durchsetzung
    • Rechtliches Vorgehen bei Datenschutzverstößen
    • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
    • zivilrechtliches Vorgehen gegen verantwortliche Stelle oder Auftragsverarbeiters
    • Verbandsklagemöglichkeiten
    • Haftung und Schadensersatzansprüche
    • Bußgeldrahmen
  • Die Datenschutzfunktion des Betriebsrates
    • Die Kontrollfunktion
    • Die Rechtsetzungsfunktion

Zielgruppe

  • Neue und bereits bestellte Datenschutzbeauftragte mit Grundkenntnissen
  • Zukünftige und bereits bestellte externe oder interne betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • IT-Fachleute, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen
  • Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft

Abschluss

Das Seminar endet mit einer schriftlichen, themenbezogenen Prüfung (separate Prüfungsgebühr i.H.v. 200‚— EUR durch die DEKRA Certification GmbH) für die Personenzertifizierung „Fachkraft für Datenschutz" der DEKRA Certification GmbH. Gelten diese Prüfungen als bestanden, wird von der DEKRA ein entsprechendes Personen-Zertifikat für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt.

Auf Wunsch ist eine Zertifikatsverlängerung ohne weitere Prüfungen mit Vorlage erbrachter Datenschutztätigkeiten und Weiterbildungsnachweisen selbstverständlich möglich. Teilnehmer die erfolgreich an der Prüfung teilgenommen haben, wird ein Zertifikat ausgestellt mit der Berechtigung, das DEKRA-Logo zu nutzen (siehe Prüfungsordnung der DEKRA Certification GmbH).

Teilnehmer, die nicht an der Prüfung teilnehmen möchten, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Leistungen

  • Speißen und GetränkeMittagessen & Seminargetränke
  • ZertifikatPrüfungszeugnis/Zertifikat & Teilnahmebescheinigung
  • MaterialienHandouts

Seminarleiter

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Michael Menzel

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter

Michael Menzel

Anmeldung

Ergreifen Sie die Chance, ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter zu werden. Unsere Ausbildung vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bereitet Sie auf die praktische Umsetzung im Unternehmensalltag vor. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Datenschutzexperten in Ihrem Unternehmen.

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